BAFA-Förderung
Über das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen bis 100 kW gefördert (größere Anlagen können wiederum über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ in Form von zinsvergünstigten Darlehen gefördert werden).
So werden zum Beispiel bei thermischen Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 140 Euro je m2 bzw. mindestens 2.000 Euro gewährt. Die Förderung von kleinen Wärmepumpen liegt im Bereich von 1.500 Euro bis 6.750 Euro pro Anlage. Holzkessel für Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit bis zu 3.500 Euro gefördert. Weiterhin werden über das BAFA auch Mini-KWK-Anlagen bis 20 KWel bezuschusst. Hierbei werden Zuschüsse bis 4.000 Euro je nach Leistungsgröße gewährt.
KfW-Förderung
Der Austausch von alten Heizungsanlagen wird über das KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen (mit Tilgungszuschüssen) gefördert. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 %. Entstehen also beispielsweise durch die Sanierung einer älteren Heizungsanlage Kosten in Höhe von 15.000 Euro, so beträgt der Zuschuss 1.500 Euro.
Dabei werden nicht nur die Kosten für den Wärmeerzeuger berücksichtigt, sondern alle damit in Verbindung stehenden Komponenten, etwa der Einbau einer Hocheffizienzpumpe, eines modernen Heizkörpers oder die Sanierung des Schornsteins. In Kombination mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kann sich der Zuschuss auf bis zu 25 % erhöhen (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus).
Weiterhin fördert die KfW die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Hierbei werden Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.